Gemeinsam können wir dafür sorgen, dass Ihre Aufgaben als Testamentsvollstrecker komplikationsfrei ablaufen:
Bei der Umsetzung des letzten Willens der verstorbenen Person.
Durch dieses Amt werden Sie bei uns persönlich und transparent begleitet; Schließlich tragen Sie eine große Verantwortung.
Dafür versuchen wir, Sie jeder Zeit auf dem neusten Stand Ihrer Angelegenheit zu halten und das gesamte rechtliche Vorgehen so verständlich wie möglich für Sie darzulegen.
Die Kanzlei Boers begleitet und berät Sie bei der Ausübung Ihres Amtes, damit Sie den Willen des Erblasser schnell und rechtssicher umsetzen können.
Zu Beginn unserer Zusammenarbeit beraten wir Sie zuallererst über Ihre Rechte und Pflichten als Testamentsvollstrecker. Hier gibt es Einiges zu beachten, weswegen eine umfassende Aufklärung persönliche Haftungsrisiken verhindern kann.
Sodann folgt nach der Annahme des Amtes die Nachlasssicherung, was bedeutet, dass Sie eine genaue Auflistung aller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Nachlasses erstellen und somit abgesicherte Entscheidungen über die Aufteilung treffen können.
In kooperativen Verhandlungsgesprächen mit dem oder den Erben versuchen wir, eine optimale Lösung zur interessengerechten Aufteilung zu finden.
Dadurch bleibt dem Testamentsvollstrecker in den meisten Fällen eine streitige Auseinandersetzung und somit auch viel Zeit und Energie erspart.
Bis es zu endgültigen Verteilung des Nachlasses an die Erben kommt, können wir Sie bei der Verwaltung des Erbes beraten und so vor Komplikationen mit den Erben schützen.
Natürlich kann es passieren, dass die Erben nicht kooperieren und Sie als Testamentsvollstrecker ablehnen.
In diesem Fall sorgen wir für eine konsequente gerichtliche Durchsetzung Ihrer Rechte als Testamentsvollstrecker.
Hierbei können Sie voll und ganz auf unsere über 20-jährige Erfahrung im Erbrecht, die wir nicht zuletzt auch durch die Fachanwaltschaften nachweisen, vertrauen.
Sie sind viel unterwegs oder haben einfach nicht genügend Zeit, um persönlich in unsere Kanzlei zu kommen?
Kein Problem! Sie können unsere digitale Videoberatung in Anspruch nehmen, die Sie bequem von Zuhause oder aus Ihrem Büro führen können.
Wir organisieren innerhalb 1-2 Tage einen ersten telefonischen Termin und schauen uns Ihre individuelle Situation an.
Hierbei können oftmals schon wichtige Fragen beantwortet werden. Danach entwickeln wir einen Schritt für Schritt Plan, der Ihren Fall schnell und unkompliziert lösen kann.
Sie entscheiden, ob Sie den Weg mit uns gehen möchten. Für eine weitere Zusammenarbeit besprechen wir eine transparente Vergütung und geben Ihnen einen Kostenüberblick des Falles.
Nach einer Absprache mit Ihnen wird Ihr Mandat innerhalb einer Woche eingeleitet.
Wir wickeln jeden Fall individuell, transparent und für Sie verständlich ab. Gerne beziehen wir Sie in die Bearbeitung ein und kümmern uns um Ihre weiteren Anliegen.
Wir starten Ihre Fall kooperativ und deeskalierend in einer Verhandlung mit dem Erben oder dessen Rechtsvertreter.
Hierbei stellen wir die mit ihnen abgestimmten Ziele in den Vordergrund. Falls dies scheitert, sorgen wir für eine konsequente gerichtliche Durchsetzung Ihrer Anliegen und setzen alles daran, diese umzusetzen.
Die Kanzlei BOERS hat sich auf die Bearbeitung von Pflichtteilsansprüchen langjährig spezialisiert und es sich zur Aufgabe gemacht, jeden Mandanten zufrieden durch das Mandat zu begleiten.
Profitieren Sie bei uns von einer mehr als 20-Jährigen Erfahrung im Erbrecht als Fachanwalt.
Der Titel Fachanwalt ist eine erlaubnispflichtige Bezeichnung, die ein Rechtsanwalt führen darf, wenn er besondere Kenntnisse und Erfahrungen in einem Rechtsgebiet erworben hat. Gerade im Erbrecht gilt nur eine kleine Minderheit der Anwälte als Fachanwalt.
Dabei ist es wichtig, ständig auf dem neustem Stand des Erbrechtes zu bleiben, weswegen Herr Boers jährlich diverse Fortbildungen besucht und sein Wissen ausweitet, um Sie höchstqualifiziert zu beraten.
Unsere Kanzlei befindet sich im Herzen der Ruhrmetropole Essen, direkt gegenüber der Philharmonie.
Sie kommen mit dem Auto? Nehmen Sie auf der A40 die Ausfahrt Essen-Zentrum und von der A52 die Ausfahrt Essen-Rüttenscheid – mehrere Parkhäuser und Parkplätze stehen Ihnen zur Verfügung.
Auch der öffentliche Verkehr bietet direkten Zugang zu uns – die Bahnlinien U11, 107 und 108 erreichen nach einem Halt vom Essener Hauptbahnhof die Haltestelle Philharmonie/Saalbau.
Ein Aufzug erlaubt einen behindertengerechten Zugang. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Telefonisch sind wir rund um die Uhr für Sie erreichbar.